Bürgerbegehren zum Thema Sportzentrum findet am 22.März 2015 statt

23. Dezember 2014

In der gestrigen Sondersitzung beschäftigte sich der Gemeinderat mit dem kommenden Bürgerbegehren zum Thema Sportzentrum. Die juristische Prüfung des Begehrens wurde positiv abgeschlossen, das Begehren ist somit zulässig. Dies wurde einstimmig vom Gemeinderat festgestellt

Einem Ratsbegehren konnte die Fraktion nicht zustimmen, da zum Zeitpunkt der Abstimmung noch wichtige Basisinformationen fehlen.

Stellungnahme der Fraktion zum Thema Ratsbegehren:

Bis heute liegt keine Bedarfsplanung und damit auch kein langfristiges Finanzierungskonzept für neue Sportanlagen vor. Das diese zum Teil erforderlich sind ist unumstritten. An welchem Standort die neuen Sportstäten errichtet werden ist hingegen erst zu entscheiden wenn feststeht in welchem Umfang diese benötigt werden. Das zur Abstimmung gestanden Ratsbegehren hätte erneut den Standort Kreuzstrasse in den Mittelpunkt gerückt ohne Alternativen zu kennen. Diese können jedoch erst geplant werden wenn der Bedarf eruiert ist und die 26 Fragen des Gemeinderats durch die Verwaltung beantwortet sind. Erst dann kann serös und professionell geplant werden. Es geht darum ein langfristig bedarfsorientiertes und für die Bürgerinnen und Bürger sowie TSV Mitglieder finanzierbares Konzept zu entwickeln. Auch der immer wieder genannte Bürgersaal kann hier in der Diskussion und Betrachtung nicht außen vor gelassen werden. Dies alles war im Ratsbegehren nicht beinhaltet.

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